Diese blau-weiße einbrennlackierte Plakette aus der Sammlung des Werkbundarchiv – Museum der Dinge kennzeichnet ein Bau-, Boden- oder Gartendenkmal.
Abgeleitet ist das Motiv von der „Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“, die 1954 von der UNESCO ins Leben gerufen wurde. Ihr Ziel ist es, weltweit Kulturgut vor Raub, Zerstörung und Schäden zu schützen. Die Verwendung und Anbringung des Schutzzeichens der Haager Konvention – auch „Blue Shield“ genannt – ist, im Gegensatz zu dieser Denkmalplakette, streng reguliert.
Die hier abgebildete Plakette wird ab 1980 in der DDR verwendet, um unbewegliches Kulturgut erkennbar zu machen. Bereits 5 Jahre zuvor, im Jahr 1975, wird das „Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik“ verabschiedet. Im selben Jahr findet zum ersten Mal in der Europäischen Union das Europäische Jahr für Denkmalpflege und Heimatschutz statt.
Die ostdeutsche Denkmalkennzeichnung wurde nach der Wiedervereinigung weiterverwendet und ist heute bundesweit an vielen Baudenkmalen u. a. in Berlin, in Hamburg und in Sachsen zu sehen. Nach Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen können Gärten- und Hausbesitzer*innen die Plakette bei den Landedenkmalämtern bestellen. Weder Begründung noch Genehmigung ist für die Bestellung und Anbringung einer Plakette notwendig. Um zu wissen, ob ein Gebäude oder ein Garten tatsächlich geschützt ist, empfiehlt es sich also in den Denkmallisten zu recherchieren.
Im Sinne des Denkmalschutzes veranstaltet die Deutsche Stiftung Denkmalschutz jedes Jahr im September den Tag des offenen Denkmals, an dem viele geschützte Gebäude besucht werden können. In diesem Jahr findet der Tag am Sonntag, den 8. September 2024 statt.
Diese Plakette ist in der Ausstellung „Profitopolis oder der Zustand der Stadt“ zu sehen.