Hausordung

Herzlich willkommen im Werkbundarchiv – Museum der Dinge!

Wir möchten Ihren Aufenthalt so angenehm und sicher wie möglich gestalten. Deshalb bitten wir Sie, die folgenden Regeln einzuhalten. Mit dem Betreten unseres Gebäudes erkennen Sie die Bestimmungen der Hausordnung an.

1 Hausrecht

(1) Die Museumsleitung übt das Hausrecht aus. Sie kann die Ausübung auf das übrige Museumspersonal übertragen.

(2) Bei Störungen des Museumsbetriebes oder von Veranstaltungen behält sich das Museumspersonal vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen.

2 Öffnungszeiten, Eintrittspreise und Einlass

(1) Die jeweils gültigen Öffnungszeiten und Eintrittspreise sowie geltende Ermäßigungen sind auf der Webseite oder an der Kasse des Museums ersichtlich.

(2) Besucher*innen der Ausstellungen ist der Zugang innerhalb der Öffnungszeiten mit einem gültigen Kaufbeleg möglich. Ausnahmen sind eintrittsfreie Anlässe.

(3) Bezahlte Eintritte müssen vom Museum nicht zurückgenommen werden. Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen.

(4) Das Mitbringen von pyrotechnischen Artikeln, Waffen und ähnlich gefährlichen und/oder vergleichbaren Gegenständen ist untersagt.

3 Garderobe und Schließfächer

(1) Taschen (größer als DinA4), Regenschirme und andere sperrige Gegenstände sind vor dem Museumsbesuch kostenfrei an der Garderobe abzustellen oder in Schließfächer einzuschließen.

(2) Für die Nutzung der Garderobe und der Schließfächer übernimmt das Museum keine Haftung.

(3) Bei Verlust des Schließfachschlüssels ist ein Ersatzentgelt von 30 Euro an der Kasse zu entrichten. Garderobengegenstände dürfen ohne Schlüssel nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass die Besucher*innen die zum Empfang berechtigten Personen sind.

(4) Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Aufsichtspersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Aufsichtspersonal mitzuteilen.

4 Verhalten in den Räumlichkeiten des Museums

(1) Eine der Kernaufgaben des Museums besteht im Schutz des Sammlungsgutes. Daher wird darauf hingewiesen, dass Besucher*innen sich so zu verhalten haben, dass Sammlungs- und Einrichtungsgegenstände wie auch Gebäudeteile nicht beschädigt, beschmutzt oder zerstört werden.

(2) Es ist nicht gestattet, Ausstellungsobjekte zu berühren; Ausnahmen sind gekennzeichnet.

(3) Besucher*innen haften für Verlust, Verunreinigungen oder Beschädigungen von Einrichtungs- oder Sammlungsgegenständen wie auch von Gebäudeteilen nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(4) Rauchen ist in den Räumlichkeiten des Museums nicht gestattet.

(5) Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Gilt für gesonderte Veranstaltungen eine Ausnahme, wird diese vom Museum deutlich kommuniziert.

(6) Die Mitnahme von Tieren (ausgenommen Assistenzhunde) ist ausgeschlossen.

5 Kinder und Jugendliche

(1) Aufsichtspflichtige Personen (z.B. Eltern, Lehrpersonal) haben die ihnen Anvertrauten zu beaufsichtigen, um Unfälle, Schäden und Zwischenfälle zu vermeiden.

6 Barrierefreiheit

(1) Die Räume des Museums sind für mobilitätseingeschränkte Besucher*innen, mit beispielsweise Rollstühlen und Rollatoren, zugänglich. Unser Aufsichtspersonal zeigt Ihnen gerne die Wege.

(2) Tragbare Klappstühle können für den Besuch der Ausstellung ausgeliehen werden. Die Benutzung der Klappstühle erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stühle tragen eine Last von maximal 100 kg.

7 Verbotene Verhaltensweisen, Äußerungen und Symbole

(1) Es ist Besucher*innen und Dienstleister*innen untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) verächtlich zu machen.

(2) Diskriminierende Kleidung oder Kostümierung und verfassungsfeindliche Symbole werden nicht geduldet.

(3) Besucher*innen haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen im Museum behindert oder belästigt werden. Wir dulden keine rassistischen, sexistischen, antisemitischen, gegen LGBTQIA+ gerichtete Feindseligkeiten, oder anders diskriminierende Äußerungen oder Handlungen (LGBTQIA+ ins Deutsche übersetzt: lesbisch, schwul, bisexuell, transgender/transsexuell, queer, intersexuell, asexuell. Das Plus steht als Platzhalter für weitere Geschlechtsidentitäten).

(4) Besucher*innen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch diskriminierende Äußerungen (z.B. rassistische, sexistische, antisemitische Feindseligkeit gegenüber LGBTQIA+) in Erscheinung getreten sind, können des Hauses verwiesen werden.

8 Foto-/Video und Tonaufnahmen

(1) Foto-/Video- und Tonaufnahmen sind nur zu privaten Zwecken gestattet. Die Nutzung von Blitzlicht, Scheinwerfern oder Stativen ist untersagt. Foto-/Video- und Tonaufnahmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Museums erlaubt.

(2) Bei gekennzeichneten Vitrinen ist das Fotografieren nicht gestattet.

(3) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Veranstaltung oder Ausstellung Foto-/Video- oder Tonaufnahmen wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufzeichnungen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen der Veranstaltungen und Ausstellungen mit ihrer Teilnahme damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet/veröffentlicht werden.

9 Flucht- und Rettungswege

(1) Durchgänge und gekennzeichnete Fluchtwege sind stets frei zu halten.

10 Verstöße gegen die Hausordnung

(1) Anordnungen des Museumspersonals, die zur Einhaltung der genanntenBedingungen dienen, ist Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnungen sowie die in dieser Hausordnung festgelegten Verhaltensregelungen kann Besucher*innen der weitere Aufenthalt im Einzelfall untersagt werden. Bei schwereren Verstößen kann die Untersagung durch die Museumsleitung auf Zeit oder Dauer ausgesprochen werden.

(2) Der Antrag auf strafrechtliche Verfolgung bleibt der Museumsleitung vorbehalten.

(3) Das Personal ist berechtigt, bei Bedarf das Geschehen im gesamten Bereich des Museums mit weiteren technischen Hilfsmitteln (z.B. Foto-/Videogeräten) zu dokumentieren.

11 Inkrafttreten

Die Hausordnung tritt am 8.11.2024 in Kraft.

Wir freuen uns über Ihren Besuch und unterstützen Sie gern. Bitte sprechen Sie uns an. Die Mitarbeiter*innen des Besucherservices stehen bei allen Fragen zur Verfügung und helfen Ihnen gerne.